Grenzherstellung
Die Grenzen eines Grundstücks sollen durch Grenzmarken (z.B. Grenzsteine) erkennbar sein. Verschiedene Ursachen können dazu führen, dass die Grenzmarken nicht mehr sichtbar sind oder durch z.B. Bauarbeiten zerstört wurden. Soll nun ein Zaun gesetzt werden, oder eine Garage auf die Grenze gebaut werden, wird eine Grenzherstellung erforderlich.
Die Grenzherstellung ist ein durch Vorschriften geregeltes Verfahren, bei dem die betroffenen Grundstücksnachbarn als Beteiligte zum abschließenden Grenztermin eingeladen werden. In diesem Termin wird den Beteiligten erläutert, welche Grenzmarken nicht vorgefunden wurden und wie die Grenzpunkte abgemarkt (mit einer Grenzmarke versehen) wurden.